Erbrecht und Vorsorge

Erbrecht und Vorsorge

Im Erbrecht geht es zunächst darum, Zukunft zu gestalten und für sich und die Angehörigen zu sichern. Für Unglücksfälle und Notlagen lässt sich Vorsorge treffen.

Vorsorgeplanung

Die Vorsorgeplanung beginnt nicht erst, wenn es darum geht, ein Testament zu errichten. Der Handlungsbedarf entsteht schon früher. Vorzusorgen ist etwa für den Fall, wegen einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder Gebrechlichkeit, selbst nicht mehr handeln oder entscheiden zu können.

Eine Vertrauensperson kann für diesen Fall mit den nötigen Rechten ausgestattet werden, um für den Vollmachtgeber zu handeln und zu entscheiden.

Zu diesem Zweck gestalten wir für Sie individuelle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und auch Generalvollmachten.

Vermögensmögensnachfolge planen

Eine vorausschauende Planung der Vermögensnachfolge spart Geld und vermeidet Ärger und Streitigkeiten. Durch auf die spezielle Situation angepasste Vertragsgestaltung lässt sich die Vermögensnachfolge steuern. Frühzeitige Übertragungen von Privat- und Betriebsvermögen durch vorweggenommene Erbfolge lassen erbrechtliche Probleme gar nicht erst aufkommen.

Wir beraten und vertreten sie bei Vorsorge durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, beispielsweise die Übertragung von Immobilien auf Kinder oder nahe Verwandte.

Nachlassfragen frühzeitig regeln

Auch die Rechtsnachfolge nach dem Tode bedarf einer vorausschauenden Planung. Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten der Nachlassplanung und gestalten Ihnen individuell Testamente, die Ihrer besonderen Situation gerecht werden und, soweit möglich, zukünftige Entwicklungen bereits miteinbeziehen.

Auch hier lassen sich durch Erbverträge oder Zuwendungen gegen Pflichtteilsverzicht die Rechtsverhältnisse einvernehmlich regeln, sodass spätere Streitigkeiten gar nicht erst aufkommen können.

Eine umfassende Vorsorgeplanung vermeidet spätere Notlagen und streitige rechtliche Auseinandersetzungen.

Erbrechtsstreitigkeiten

Meinungsverschiedenheiten in erbrechtlichen Fragen kommen sehr häufig vor Gericht. Solche Auseinandersetzungen sind für die Beteiligten oft mit vielen Emotionen verbunden und deshalb belastend. Häufig geht es bei solchen Verfahren um die Auslegung privater Testamente, die Anfechtung letztwilliger Verfügungen und um Pflichtteilsansprüche.

Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch. Wenn es zu solchen außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich.